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Was mache ich in einem Schadenfall?
Ruhe bewahren und zuerst an ihre Sicherheit denken! Anschließend befolgen Sie die unten aufgeführten Schritte.
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Fragen und Antworten
Es gibt viele Fragen zum Thema Verkehr, Gutachten, Kostenvoranschlägen... Hier sammeln wir ihre Fragen und beantworten diese...
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Was ist eine fiktive Abrechnung im Haftpflichtschaden?
In der „fiktiven Abrechnung“ oder Abrechnung auf Gutachtenbasis wird der laut Gutachten entstandene Schaden in € (netto) an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie den Schaden beheben (lassen), zahlen Sie die Reparatur selbst.
Gezahlt wird maximal bis zum Wiederbeschaffungswert, bei entsprechender Weiternutzung des Fahrzeuges. -
Muss man einen Unfall der Versicherung oder einem Gutachter melden?
Man muss in 2 Kategorien unterscheiden:
1. Kaskoschaden:
Ein Kaskoversicherung schützt ihr Fahrzeug vor selbst verursachten Schäden (aber auch Verlust, Hagel usw.)
Ihr (Teil-, oder Vollkasko-) Vertrag regelt den Umfang und Höhe der abgedeckten Schäden.
Es gibt kein grundsätzliches Recht auf einen Anwalt oder den eigenen Gutachter.
Ein Schaden ist in max. einer Woche zu melden.
2. Haftpflichtschaden:
Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben, sind Sie in einem Haftpflichtfall.
Die Meldung an ihre Versicherung hat eine Frist von einer Woche.
Die Meldung an die gegnerische Versicherung (wenn bekannt) hat eine Frist von 2 Wochen.
Sie dürfen einen eigenen Gutachter (und Anwalt) beauftragen. -
Welche Kosten können Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?
Das Grundprinzip ist:
Sie dürfen nach der Regulierung nicht schlechter gestellt sein als vor dem Unfall. Es steht ihnen zu die Reparatur oder den dafür nötigen €-Betrag zu verlangen (siehe auch BGB §249).
Folgende Positionen gehören zu den zu regulierenden Kosten:
- Reparaturkosten,
- Wertminderung des Fahrzeuges
- Abschleppkosten
- Rechnung des Gutachters/ Rechtsanwaltskosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld,
- Behandlungskosten der Verletzten -
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Nach einem Schaden an ihrem Fahrzeug müssen Sie sich entscheiden wie Sie ihre Regulierung angehen.
Ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt ist auf dem ersten Blick die günstigste Variante, da er oftmals für einen Fixpreis gemacht wird.
Allerdings hat dieser
- Im Streitfall keine Beweissicherungsfunktion,
- dokumentiert keine Altschäden oder den Marktwert/ Restwert,
- berechnet keine Wertminderung oder einen Nutzungsausfall
Durch diese fehlenden Punkte verlieren Sie Geld welches ihnen zusteht – unnötig! Wir beraten Sie gerne kostenfrei was für ihren Fall das geeinegte ist. -
Welche Unterlagen braucht ein Gutachter?
Alle Aufnahmen können wir vor Ort oder auch nach dem Gutachten erledigen. Was benötigt wird sind:
- Ihren Kfz Schein
- Unfallbericht oder Akteneichen der Polizei
- Das Kennzeichen des Unfallverursachers
- Alle weiteren Informationen können wir vor Ort an Ihrem Fahrzeug aufnehmen.
Auf unserer Schadenaufnahme Seite können SIe die Informationen vorab schicken, oder wir erledigen das gemeinsam! -
Schaden im Ausland - was muss ich ausfüllen?
Der Europäische Unfallbericht erleichtert die Unfallaufnahme vor Ort. Das europaweit einheitlich aufgebaute Formular ist in mehreren Sprachen erhältlich. Die Verwendung des Unfallberichts ist zwar nicht vorgeschrieben, erleichtert aber die spätere Schadensregulierung. Es ist daher zu empfehlen, diesen zu nutzen. Am besten nehmen Sie stets einen zusätzlichen Unfallbericht in der Sprache Ihres Reiselandes mit, für den Fall, dass der Unfallgegner kein eigenes Formular dabei hat. Den Europäischen Unfallbericht erhalten Sie u. a. bei Ihrer Versicherung oder bei verschiedenen Automobilclubs.
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Fahrer ist nicht Eigentümer - wer ist der Geschädigte?
Im Idealfall sollte der Eigentümer der Auftraggeber sein, denn nur der Eigentümer ist anspruchsberechtigt. Also kann die Regulierung nur gegenüber dem Eigentümer geschehen. Für die Beauftragung des Sachverständigen spielt aber die Eigentumsfrage im ersten Schritt keine Rolle.
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Fragen und Antworten
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- Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.Opens in a new tab
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